Stromanbieter wechseln - Kündigungsfristen

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Seit die Preise für Strom von Anbieter zu Anbieter variieren, ist es für manchen Kunden längst legitim, diesen regelmäßig zu wechseln. Allerdings gilt es gerade bei den Kündigungsfristen einiges zu beachten.

 

Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit

Zunächst ist es wichtig, zwischen Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit zu unterscheiden. Beides kann je nach Anbieter anders gestaltet sein. Haben Sie zum Beispiel am 01. Oktober einen Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen und die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, dann müssen Sie zwei Monate vor Ablauf kündigen. Um sicher zu sein, dass die Kündigung rechtzeitig ankommt, ist es dann ratsam, bereits Ende Juli aktiv zu werden.

 

Für diese Regelung gelten Ausnahmen, wenn Ihr Stromanbieter der Grundversorger vor Ort ist oder wenn Sie umziehen. Die Grundversorgung für Strom übernehmen in der Regel die örtlichen Stadtwerke oder ein anderes großes Unternehmen der Region. Wenn Sie in eine Wohnung einziehen und haben sich zuvor nicht um die Anmeldung von Strom gekümmert, so meldet der Vermieter Sie automatisch beim Grundversorger an. In diesem Falle haben Sie nur eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende einzuhalten. Im Falle eines Umzugs sind es sogar nur zwei Wochen.

 

Kündigungsfristen beachten

Bei Sonderverträgen, das sind alle alternativen Sromanbieter außer dem Grundversorger, gelten die Fristen, die Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben. Oft bieten Stromversorger Festpreise für eine zuvor festgelegte Zeit an. Für diese Zeit sind Sie an das Unternehmen gebunden. Sonderkündigungsfristen greifen jedoch immer dann, wenn Ihr Anbieter den Strompreis erhöht. Dann dürfen Sie kündigen, müssen aber sehr schnell reagieren. Kündigungsfristen in solchen Fällen betragen oft nur zwei Wochen. Teilt Ihr Anbieter Ihnen eine Preiserhöhung mit, können Sie nur zwei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens kündigen. 

Wenn Sie sich über einen Stromvergleichsrechner für einen Wechsel entschieden haben, übernimmt manchmal der neue Stromanbieter für Sie alles, was es zu regeln gilt. Dann übergeben Sie dem neuen Lieferanten lediglich Ihre Daten und dieser wird für Sie aktiv. Bei Inanspruchnahme des kurzen Sonderkündigungsrechtes bei Preiserhöhung ist es jedoch sicherer, die Kündigung selbst zu versenden, am besten per Einschreiben.

 

Wechsel lohnt oft

Nehmen Sie den Wechsel selbst vor, müssen Sie darauf achten, dass dieser ohne Versorgungslücke erfolgt. Benötigt Ihr neuer Anbieter zum Beispiel länger als vier Wochen, um Sie zu beliefern, sollten Sie beim Grundanbieter auch nicht früher kündigen. Eine Kündigung erfolgt grundsätzlich schriftlich, kann aber formlos gestaltet sein. Ihre Kundennummer, Name, Anschrift und Zählerstand im Schreiben reichen. Lassen Sie sich Ihre Kündigung unbedingt schriftlich bestätigen und schauen Sie sich vor jedem Wechsel gerade die Vereinbarungen zum Thema Kündigungsfristen und Vertragslaufzeit an. Nicht immer ist der billigere Strom langfristig der bessere.